Egal ob Botschaften verbreitet, Informationen verteilt, Emotionen geweckt oder Marken positioniert werden sollen – ein Content-Format bietet sich immer an: Videos sind die Allrounder im Kommunikationsmix. Zwar haben Pressemitteilungen und Blog-Artikel die Tradition auf ihrer Seite, Infografiken stecken voller Potenzial und Podcasts liegen im Trend, aber Bewegtbild verbindet eine Vielzahl von Vorteilen. Einerseits können Videos Informationen verständlich übermitteln, indem sie das Gesagte noch mit Bildmaterial unterstreichen und es somit anschaulicher machen. Außerdem fügen sie die emotionale Komponente hinzu. Das ist gerade für die Markenpositionierung wichtig: Wer in Erinnerung bleibt, gewinnt. Darüber hinaus können mit Videos kreative Formate umgesetzt und Testimonials eingebunden werden. Wie genau das aussehen kann, zeigt unser [am] Kommunikation Referenz-Showreel mit Geberit.
Wir verwenden Dienste, Cookies und andere Technologien auf unserer Webseite. Einige von ihnen sind unbedingt erforderlich. Es können personenbezogene Daten, wie z.B. IP-Adressen für personalisierte Anzeigen und Inhalte, oder die Messung von Anzeigen und Inhalten verarbeitet werden. Detaillierte Informationen über die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für Ihre informierte Einwilligung können Sie sich gerne in unserer Datenschutzerklärung eine genaue Auflistung der Dienste, Cookies und anderen Technologien, welche wir auf unserer Webseite einsetzen, ansehen. Es besteht keine Verpflichtung, in Ihre Datenverarbeitung einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen oder im Footer der Webseite unter Datenschutzeinstellungen bearbeiten/widerrufen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Webseite verfügbar sind.
Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) lit. a GDPR ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.